Für unsere Neukunden: Gerne können Sie sich per SMS, Whats App oder Mail über unsere Angebote informieren. Prinzipiell haben wir täglich die Möglichkeit noch Kunden aufzunehmen. Reiten ohne Terminvereinbarung ist hingegen nicht möglich und es ist für uns schwer umsetzbar, mal schnell ein Kind eine Runde auf dem Pony zu führen. Wir müssen unsere festen Termine einhalten. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung. Wenn sie Informationen oder eine Schnupperstunde machen möchten, vereinbaren Sie bitte mit uns einen kostenpflichtigen Termin, dann können wir alles weitere besprechen. Weiterhin herrscht bei uns für alle Kunden Reithelmpflicht. Und wir teilen die Pferde für Sie ein, hierbei berücksichtigen wir gerne Wünsche, aber prinzipiell obliegt die Entscheidung unserem Team. Wir freuen uns sehr auf Ihre Anfragen.
Wir sind kein öffentlicher Streichelzoo und es ist auch sehr schwierig, wenn Sie uns ohne vereinbarten Termin besuchen, da wir unsere festen Termine einhalten müssen. Dementsprechend haben wir auch keine festen Öffnungszeiten. Wir bitten Sie, Ihr gewünschtes Angebot über die Website oder per WhatsApp, SMS oder Mail zu buchen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Sindlinger Glückswiese, Inhaberin Dr. Isabell Germann-Müller, Kirschenallee 25, 65451 Kelsterbach (nachfolgend: Dienstleisterin) und dem Dienstleistungsnehmer geschlossenen Verträge über Reitunterricht, tiergestützte Dienstleistungen und Veranstaltungen.
1.2 Abwehrklausel
Abweichende AGB des Dienstleistungsnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, die Dienstleisterin stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
1.3 Begriffsbestimmungen
Dienstleisterin ist die Sindlinger Glückswiese. Dienstleistungsnehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die eine Dienstleistung bei der Dienstleisterin in Anspruch nimmt.
(1) Der Vertrag kommt persönlich, telefonisch, per WhatsApp Business, per E-Mail oder über das Buchungssystem auf www.sindlinger-glueckswiese.de zustande.
(2) Die dargestellten Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung dar, ein Angebot abzugeben. Die Dienstleisterin kann dieses annehmen.
(3) Bei Fernkommunikation erfolgt der Vertragsschluss in zwei Schritten:
(4) Spätestens mit Durchführung der Dienstleistung gilt der Vertrag als geschlossen.
3.1 Einmalige Leistungen
Zu den einmaligen Leistungen gehören:
Die Zahlung erfolgt vollständig im Voraus.
3.2 Wiederkehrende Leistungen (Monatsverträge)
Dazu zählen regelmäßige wöchentliche Angebote wie:
Für die wiederkehrenden Leistungen sind bis zu 3 kostenpflichtige Schnupperstunden möglich, danach entsteht ein Monatsvertrag mit Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils ein Monat zum Monatsende. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Beiträge für wiederkehrende Leistungen sind jeweils bis zum 5. Werktag des Monats im Voraus zu zahlen.
3.3 10-er Karten (Altbestand)
Bereits ausgegebene 10-er Karten behalten 12 Monate Gültigkeit und sind nicht übertragbar.
3.4 Besondere Anforderungen für Reittherapie
(1) Für Reittherapien ist die Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verpflichtend.
(2) Der Dienstleistungsnehmer verpflichtet sich, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Gesundheitszustand zu machen.
3.5 Konzentrationstraining und Trauerbegleitung
(1) Die Anmeldung ist erst mit Zahlung wirksam.
(2) Ein Fernbleiben oder Abbruch begründet keinen Anspruch auf Erstattung oder Ersatztermine.
(3) Ersatzteilnehmer können nicht gestellt werden.
(1) Alle Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer.
(2) Zahlung ausschließlich per Vorabüberweisung auf das genannte Konto.
(3) Bei laufenden Leistungen ist der Monatsbeitrag im Voraus zu zahlen.
5.1 Einmalige Leistungen (Pferdezeit, Zauberponies, Kuschelzeit, tiergestützte Events)
Für einmalige Leistungen ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich. Des Weiteren sind Umbuchungen ausgeschlossen. Ersatzteilnehmer sind hingegen möglich.
5.2 Wiederkehrende Leistungen (Monatsverträge)
Einzelne Termine der wiederkehrenden Leistungen können nicht verschoben oder nachgeholt werden. Bei Ausfall durch die Dienstleisterin wird ein Ersatztermin angeboten.
5.3 Reittherapie und Tiergestützte Interventionen
Der Dienstleistungsnehmer kann vereinbarte Termine für Reittherapie oder tiergestützte Interventionen bis spätestens 48 Stunden vor Beginn kostenfrei stornieren. Erfolgt die Absage innerhalb von weniger als 48 Stunden, wird der volle vereinbarte Preis berechnet.
5.4 Kindergeburtstage, Junggesellenabschiede und vergleichbare Gruppenveranstaltungen
Für Kindergeburtstage, Junggesellenabschiede und ähnliche Gruppenveranstaltungen erhebt die Dienstleisterin eine Reservierungsgebühr in Höhe von 50 €, die unabhängig vom Stornierungszeitpunkt nicht erstattet wird.
Im Falle einer Stornierung gelten folgende Gebühren auf den Gesamtpreis der gebuchten Veranstaltung:
Umbuchungen sind bis zu 5 Tage vor dem gebuchten Termin möglich und werden mit einer pauschalen Gebühr von 30 € berechnet.
Kann die Veranstaltung aufgrund einer Gefahrenwetterlage oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben (z. B. Infektionsschutzbestimmungen) nicht stattfinden, bietet die Dienstleisterin einen Ersatztermin an.
5.5 Gruppenangebote „Bauernhof als Klassenzimmer“
Für Gruppenangebote wie Kita-, Schul- oder Hortbesuche erhebt die Dienstleisterin eine Reservierungsgebühr in Höhe von 50 €, die unabhängig vom Stornierungszeitpunkt nicht erstattet wird.
Bei Stornierungen gelten folgende Gebühren auf den Gesamtpreis:
Bei Gefahrenwetterlagen oder gesetzlichen Verboten bietet die Dienstleisterin einen Ersatztermin an.
5.6 Ferienspiele, Intensivpferdezeit und Abzeichenlehrgänge
Eine Stornierung durch den Dienstleistungsnehmer ist wie folgt möglich:
Die Anzahlung wird nicht erstattet.
Es besteht kein Anspruch auf Nachholtermine oder Teilrückerstattung bei Nichtteilnahme.
Sollten gesetzliche Vorgaben (z. B. pandemiebedingte Einschränkungen) die Durchführung nicht erlauben, bietet die Dienstleisterin einen Ersatztermin an.
5.7 Weiterbildung zur Fachkraft für tiergestützte Interventionen und Fortbildung zum Reittherapeuten
Bis zum Kursbeginn kann der Teilnehmer Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt bedarf der Textform (z.B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der ATA.
Im Falle des Rücktritts wird eine Aufwandsgebühr wie folgt erhoben:
5.8. Nachweisrecht des Dienstleistungsnehmers
(1) Soweit in diesen AGB Stornopauschalen oder prozentuale Stornokosten festgelegt sind, handelt es sich um pauschalierte Schadenersatzbeträge. Der Dienstleistungsnehmer hat das Recht, nachzuweisen, dass der Dienstleisterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die erhobene Pauschale.
(2) Der Nachweis kann insbesondere durch geeignete Unterlagen geführt werden, z. B. zu eingesparten Aufwendungen, erfolgreich vergebenen Ersatzterminen oder anderen Umständen, die eine geringere Belastung belegen.
(3) Die Dienstleisterin ist auf Verlangen verpflichtet, Auskunft zur Zusammensetzung der Stornopauschale zu erteilen, insbesondere hinsichtlich typischer Aufwendungen, Einsparungen und der Kalkulationsgrundlagen.
(1) Die Angebote finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt, außer bei Gefahrenwetterlage (z. B. Orkan, Starkgewitter).
(2) Der Dienstleistungsnehmer wird gebeten, von Nachfragen zur Wetterlage abzusehen.
(3) Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die die Durchführung unmöglich machen, informiert die Dienstleisterin den Dienstleistungsnehmer unverzüglich. Es besteht sodann ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder eine Erstattung.
(1) Die Teilnahme an Reitunterricht, Ausritten und Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Dienstleisterin beruht.
(2) Für Wertsachen und Kleidung wird nicht gehaftet.
(3) Das Betreten des Geländes und das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.
(4) Hunde dürfen nicht mitgebracht werden.
(5) Das Füttern der Tiere mit Reitstallfremdem Futter ist untersagt.
(1) Die Dienstleisterin haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Pflichten.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da die Dienstleistungen feste Termine im Freizeitbereich betreffen.
10.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand
Für Dienstleistungsnehmer, die nicht Verbraucher sind, ist Gerichtsstand der Sitz der Dienstleisterin.
10.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10.4 Schriftform
Änderungen dieser AGB bedürfen grundsätzlich der Textform.